Vorsicht beim Auto-Tuning: Nicht alles was gefällt, ist auch erlaubt

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Tuning-Shows im TV sind bei Bastlern und Schraubern sehr beliebt –  wird hier doch eindrucksvoll aufgezeigt, was sich aus einem „langweiligen“ Auto vom Fließband an Besonderheiten herausholen lässt. Doch beim Tuning ist Vorsicht angesagt, denn nicht alles was gefällt, ist auch erlaubt. Hier erfahren Sie mehr:

Für Tuningteile sind Genehmigungen Pflicht

Deutsche Autofahrer haben im Jahr 2009 rund 4,3 Milliarden Euro für das Fahrzeugtuning ausgegeben. Auto-Tuning ist also ein topaktuelles Thema – und entsprechend beliebt sind die Tuning-Shows im TV – zum Beispiel von Sport1 (Sie finden das Programm von Sport1 auf www.hoerzu.de). Wenn Sie ebenfalls Interesse daran haben, Ihr Auto optisch und leistungsbezogen ein wenig aufzupolieren, sollten Sie auf die gesetzlichen Gegebenheiten achten. Bei Missachtung droht nicht nur eine saftige Geldbuße, sondern auch die Stilllegung des Fahrzeugs, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahmung der bemängelten Teile.

Stellen Sie darum unbedingt sicher, dass für die verwendeten Tuning-Teile ein Prüfzeugnis vorliegt. Dazu gehören:

  • die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE),
  • eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG),
  • ein Teilegutachten (TGE),
  • eine EG/ECE-Genehmigung.

Können Sie für Scheinwerfer und Bremsleuchten sowie Blinker, aber auch für die Sicherheitsgurte, Reifen und Scheiben jeweils ein Prüfsiegel nach § 22a StVZO vorweisen, ist alles in bester Ordnung. Liegt ein Teilegutachten vor, wird vom Sachverständigen überprüfen, ob die Tuning-Teile korrekt montiert wurden.

Was Tuning-Shows im TV nicht unbedingt verraten

Achten Sie darauf, dass der „Böse Blick“ nicht den Lichtkegel verändert und dass die breiten Reifen nicht beim Einlenken am Radkasten schleifen. Haben Sie den Motor mit mehr Leistung versehen oder das Fahrwerk verändert, müssen Sie diese Abweichungen eintragen lassen. Ihr Ansprechpartner dafür ist die Zulassungsstelle.
Der Einbau blauer Beleuchtungen ist prinzipiell untersagt, da diese den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vorbehalten sind. Auch für die Kennzeichenbeleuchtung gibt es strikte Regeln, die Sie im Zweifel beim anerkannten Sachverständigen des TÜV oder der DEKRA erfragen können.

Individuelles Tuning für den perfekten Auftritt

Sofern Sie sich an die Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) halten, dürfen Sie Ihr Fahrzeug aufpeppen wie es Ihnen gefällt. Fragen Sie im Zweifel den Fachmann, was erlaubt ist und was nicht. Die Hersteller der Tuning-Teile sind außerdem verpflichtet, in der Montageanleitung entsprechende Informationen anzugeben.

Foto: Fotolia, 40912296, Ron-Heidelberg

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