Flunder: So tief darf das Auto liegen

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Flunder: So tief darf das Auto liegen

Es gibt mehrere Gründe, warum man ein Auto tieferlegen möchte. Viele machen es wegen der Optik, die anderen wegen Fahrdynamik. Im Gesetz ist nicht exakt angegeben, wie tief ein Fahrzeug gelegt werden darf. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt aber fest, dass das Auto eine „straßenschonende Bauweise“ aufweisen muss. Was diese Formulierung bedeutet, klärt der folgende Text.

Regelungen für das Tieferlegen von Pkw

Die Bodenfreiheit Ihres Autos wird bei der Hauptuntersuchung ermittelt. Für diesen Zweck wird die Empfehlung aus dem „VdTÜV Merkblatt 751“ herangezogen. In diesem Merkblatt ist angegeben, dass das Fahrzeug berührungslos ein Hindernis von 80 Zentimeter Breite und 11 Zentimeter Höhe überfahren können muss. Hierbei ist nur das Auto an sich gemeint, Anbauteile wie ein Spoiler aus Kunststoff oder eine Heckschürzte, sind von diesen Reglungen hingegen nicht betroffen. Beim Auto tieferlegen ist es somit wichtig für Sie, darauf zu achten, dass die Bodenfreiheit über 11 Zentimeter liegt. Hierbei müssen Sie auch Bauteile wie die Auspuffanlage beachten, die mitunter etwas tiefer als der eigentliche Autoboden liegen.

Weitere Aspekte

Neben der Bodenfreiheit ihres Fahrzeugs müssen Sie auch die rechtlichen Aspekte beachten. Der Grund ist vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr, denn einige Bauteile müssen eine gewisse Mindesthöhe zur Fahrbahnoberfläche aufweisen. Zu diesen Bauteilen gehören:

  • Fernlicht
  • Abblendlicht
  • Blinker
  • Kennzeichen

Bei Beleuchtungsanlage und Blinkern gilt, dass diese mindestens 500 Millimeter über der Straße angebracht werden müssen. Das Kennzeichen muss hingegen einen Mindestabstand von 200 Millimetern zur Straßenoberfläche aufweisen. Durch das Tieferlegen Ihres Fahrzeugs kann diese gesetzliche Mindesthöhe mitunter unterschritten werden. In diesem Fall ist es dann nötig, die Beleuchtungsanlagen höher anzubringen oder das Fahrzeug kann nicht so tief wie von Ihnen gewünscht gelegt werden.

 

Fotoquelle: BMW AG