So gelingt der Umzug mit Transporter

Berlin – Endlich hat man die Schlüssel zur neuen Wohnung. Nun müssen nur noch Möbel und der restliche Hausrat aus der alten Bleibe hergeschafft werden. Warum nicht in Eigenregie? Ein paar Umzugshelfer, ein gemieteter Transporter, und es geht los. Doch Stopp! Hier ist gute Planung alles.

Zunächst stellt sich die Frage nach dem passenden Fahrzeug. Das eigene Auto reicht zwar für Kisten und kleinere Möbel, doch stößt etwa bei langen Schranktüren oder Matratzen an Grenzen.

Einen Transporter mieten

Also wird ein Kleintransporter gemietet. Mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen dürfen diese mit dem Autoführerschein der Klasse B gefahren werden. Rund 15 Kubikmeter passen maximal in den Laderaum – für kleine Studentenbuden reicht das, doch bei einer größeren Wohnung muss man wohl mehrere Touren fahren. Das kostet mehr Zeit, Sprit und damit auch Geld.

«Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung rechnet der Fachmann üblicherweise mit etwa 30 bis 35 Kubikmeter Umzugsgut», erklärt Daniel Waldschik vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ). «Das passt gegebenenfalls nicht mal in einen 7,5-Tonner.» Und für diesen müssten Fahrer auch schon die Führerscheinklasse C1 besitzen.

Abgabezeitpunkt und Freikilometer

Bei der Miete von Transportern ist auf den Abgabezeitpunkt und die Zahl der Freikilometer zu achten. Standard sind häufig 100 Freikilometer, jeder weitere Kilometer kostet oft zwischen 20 bis 35 Cent. Das kann schnell teuer werden. Ebenso, wenn der Transporter später als vereinbart an der Mietstation zurückgegeben wird.

Bei der Abnahme sollte man einmal um das Fahrzeug laufen und vorhandene Schäden dokumentieren. Das Gleiche gilt für den Innenraum. Ist die Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, sollte dieser beim Start auch voll sein. Zieht man in eine andere Stadt um, ist es hilfreich, wenn man den Transporter in der Nähe der neuen Bleibe abgeben kann.

Platz fürs Be- und Entladen

Bevor es am Umzugstag los geht, braucht der Transporter ausreichend Platz – vor der alten und der neuen Wohnung. In Städten kann das ein Problem werden. Einfach einen Parkplatz vor dem Haus mit Flatterband zu blockieren, ist nicht erlaubt. In den meisten Städten und Kommunen müssen darum Ausnahmegenehmigungen für Halteverbotszonen zum Be- und Entladen gemäß der
Straßenverkehrs-Ordnung (§46) eingerichtet werden.

Wer die Halteverbotsschilder nicht selbst ausleihen und aufstellen möchte, kann darauf spezialisierte Firmen beauftragen – die übernehmen oft die Antragsstellung beim Amt gleich mit.

Gewicht und Sicherung beachten

Beim Bepacken des Fahrzeugs gilt es, dessen Gesamtgewicht zu beachten. Die maximale Nutzlast steht im Fahrzeugschein und darf nicht überschritten werden. Wichtig ist die Verteilung der Ladung. Ist eine Seite etwa besonders schwer beladen und die andere leicht, liegt das Fahrzeug schief und lässt sich nur schwer handhaben. Eine generelle Regel: Schwere Gegenstände wie Umzugskartons mit Büchern kommen nach unten, sperrige Güter zur Seite, leichte nach oben.

Richtig einräumen alleine genügt nicht. «Möbel und Kartons müssen besonders gesichert werden, damit sie beim Beschleunigen oder Bremsen nicht verrutschen», erläutert Bernd Herbener, Sicherheitsbeauftragter für den Straßenverkehr beim Auto Club Europa (ACE).

Schwierigkeiten auf der Fahrt

Wer zum ersten Mal oder nur selten Transporter fährt, ist lieber nicht allein unterwegs. Ein Beifahrer kann ihn beim rückwärts Einparken einweisen und etwa vor niedrigen Durchfahrten warnen.

Generell ist die Breite des Transporters zu beachten, der größere tote Winkel beim Blick in die Seitenspiegel und der gegebenenfalls längere Bremsweg als beim eigenen Auto.

«Sicherer ist es, wenn man nach dem Abholen des noch leeren Transporters bei der Autovermietung ein paar Runden auf einem Parkplatz dreht, um ein Gefühl für das große Fahrzeug zu bekommen», rät Herbener. Ist der Transporter beladen, geht es vorsichtig – vor allem in Kurven – zur neuen Wohnung.


(dpa/tmn)

(dpa)

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