Nicht angeschnallt bei Unfall: Schmerzensgeld gemindert

Rostock – Verursacht ein Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, können Mitfahrer von ihm Schmerzensgeld für ihre Verletzungen fordern. Es mindert dabei unter Umständen ihre Ansprüche, wenn sie nicht angeschnallt waren.

Doch wenn die Schuld des Verursachers überwiegt, muss das bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG, Az.: 5 U 55/17).

Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit

Als 16-Jährige war die Klägerin zu einem 21-Jährigen ins Auto gestiegen, der mit überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursachte, wie das OLG mitteilte. Das Mädchen auf der Rückbank war nicht angeschnallt und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie seitdem schwerbehindert ist.

Das Schmerzensgeld der Haftpflichtversicherung des Fahrers in Höhe von 30 000 Euro war der jungen Frau zu gering. Sie forderte den Angaben zufolge ein weiteres Schmerzensgeld von mindestens 320 000 Euro, eine monatliche Schmerzensgeldrente von 500 Euro und den Ersatz ihres Verdienstausfalls.

Anteil des Mitverschuldens war zu klären

Das Landgericht Rostock hatte ihre Forderung mit dem Hinweis abgewiesen, dass sie nicht angeschnallt gewesen sei und bei Anlegen des Sicherheitsgurtes einen wesentlichen Teil der Verletzungen nicht erlitten hätte.

Das Oberlandesgericht entschied jetzt hingegen, dass die Ansprüche der jungen Frau zu zwei Drittel berechtigt sind. Ihre Mitverursachung durch den nicht angelegten Sicherheitsgurt mache nur ein Drittel aus. Der Anteil des Unfallverursachers, der die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 25 Prozent überschritten und eine Kurve geschnitten habe, überwiege deutlich.


(dpa/tmn)

(dpa)

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