Kindersitze – welche Regelungen gibt es in Deutschland?

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Zu einem guten Gebrauchtwagen gehört eine gute Innenausstattung. Was Kindersitze betrifft, hat Deutschland seine ganz eigenen Regelungen.

Kindersitze gibt es in allen möglichen Formen und Größen. Wenn bei Ihnen der Nachwuchs vor der Türe steht, lohnt es sich, den eigenen Wagen mit einem Kindersitz auszurüsten. Bleibt die Frage, welche Marke sich zurzeit am besten eignet, und in welcher Richtung der Sitz optimal angebracht werden soll.

Ohne Prüfsiegel geht gar nichts

Zuallererst sollte man in Deutschland ein Prüfsiegel namens ECE beachten. In Deutschland sind nur Sitze mit dem ECE R 44-04 bzw ECE 44-03 Prüfsiegel zugelassen. Außerdem müssen Kinder bis 12 Jahre, wenn sie kleiner als 150 Zentimeter sind, offiziell mit dem Kindersitz durch die Gegend fahren. Das funktioniert unserer Erfahrung nach schon bei 8jährigen nicht mehr, aber so sind nun mal die Regeln.

Rückwärts fährt sich besser

Bei der Montage des Kindersitzes rät der ADAC dazu, das Kind rückwärts fahren zu lassen. Das geht nur bei „Babyschalen bis ca. 13 kg Körpergewicht“ und bei einigen Systemen für Kinder bis zu 3 Jahre. Laut ADAC hat diese Art des Kindertransportes den Vorteil, dass bei einem Unfall das Kind den Belastungsdruck mit dem Rücken abfängt und somit der Hals zunächst geschützt wird.

Die Montage des Kindersitzes

Beim Einbauen eines Kindersitzes muss darauf geachtet werden, dass genügend Platz im Wagen vorhanden ist. Zum Beispiel darf ein rückwärtsgerichtetes System auf keinen Fall auf einem Sitz verbaut werden, der einen Airbag besitzt. Generell nehmen rückwärtsgerichtete Systeme mehr Platz im Familienauto ein.

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