Die Winterreifenpflicht

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In den letzten Jahren gab es in Deutschland immer wieder Frage, wie es mit der Winterreifenpflicht aussieht. Kaum einer wusste, wann man mit den Winterreifen fahren musste, wie lange sie drauf bleiben mussten und was eigentlich „Winterreifen“ bedeutet.

Die Winterreifenpflicht

Seit dem 4. Dezember 2010 gibt es aber endlich eine Regelung, die offiziell in Kraft getreten ist. Auf die so genannte „konkrete Winterreifenpflicht“, die in der Straßenverkehrsordnung steht, haben sich schon bei der Herbstkonferenz die Verkehrsminister der Bund und Länder verständigt. Und zwar schon Anfang Oktober. Am 26. November 2010 gab es dann in der StVO die Änderung, die vom Bundesrat beschlossen worden und dann mit Verkündigung vom Bundesgesetzblatt endgültig in Kraft getreten ist.

Das Gesetz

Was aber legt das Gesetz zur Winterreifenpflicht eigentlich fest? Es bedeute, dass bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Reifglätte und Eisglätte M+S-Reifen Pflicht sind. Diese Abkürzung steht für „Matsch & Schnee“. Möchte man sich auf Grund des Gesetzes zur Winterreifenpflicht nun Winterreifen kaufen, dann müssen diese das M+S-Symbol tragen. Der Unterschied bei diesen Reifen zu anderen ist der, dass sie ein Profil aufweisen, das den Straßenverhältnissen im Winter angepasst ist und den notwenigen Griff bei Kälte, Glätte und Schnee gewährleisten. Trotz der Winterreifenpflicht wird es auch in der StVO den Begriff selbst nicht geben, denn auch Allwetterreifen können mit M+S gekennzeichnet sein.
Ab welchem Zeitraum und bis wann gilt denn die Winterreifenpflicht? Eine Frage, die man sich sicherlich nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt hat. Aber auch hier ist kein Zeitraum festgelegt worden. Vorgeschrieben sind die Reifen nur bei den beschriebenen Straßenverhältnissen. Allerdings sind die Experten noch immer der Meinung, dass man sich ein wenig nach der O bis O Regel richten sollte. Es bedeutet, dass Winterreifen bei Quoka.de im Oktober auf den Wagen, und bis nach dem Osterwochenende drauf bleiben sollten.

Konsequenzen

Bei der Winterreifenpflicht darf man sich nicht beirren lassen, denn M+S Reifen, die Pflicht sind, wie schon erwähnt, nicht gleichzeitig auch Winterreifen. Es ist jedem selber überlassen, ob er sich für Winterreifen oder Allwetterreifen entscheidet. Voraussetzung mit der Winterreifenpflicht ist es lediglich, dass es sich um M+S Reifen handelt. Wichtig ist es immer, dass man sich bei jedem Wagen, den man im Winter fährt, sei es dem eigenen oder dem Leihwagen, versichert, dass die Reifen die richtigen sind. Sicherlich muss man nicht davon ausgehen, dass nach Inkrafttreten der Winterreifen Pflicht verstärkte Kontrollen durchgeführt werden, denn die Polizei braucht nur einen Blick machen, um zu sehen, ob man die richtigen Reifen auf dem Fahrzeug hat. Wer sich aber nicht an die Winterreifenpflicht hält, der muss mit Bußgeldern rechnen. Wird man erwischt, dann kostet es erst einmal 40 Euro. Sollte man eine Behinderung im Straßenverkehr darstellen, weil man beispielsweise noch mit Sommerreifen unterwegs ist, dann können auch 80 Euro Bußgeld fällig werden. Außerdem wird man auch einen Punkt in seiner Verkehrssünderkartei in Flensburg erhalten.
Die Winterreifenpflicht beeinträchtigt in der Regel aber nicht den Versicherungsschutz, wenn man mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall hat, sofern die Straßen sauber und frei von Glatteis waren. Lediglich bei der Vollkasko kann sich dies ändern. Hierzu sollte man sich ausführlicher bei der Versicherung informieren.

Foto: PIX BYTE MEDIA – Fotolia

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