Betrug durch Vorkasse beim Kauf

      Kommentare deaktiviert für Betrug durch Vorkasse beim Kauf

Besonders beim Autokauf im Internet treten oft auffällig günstige Angebote auf, die dazu drängen, den Gebrauchtwagen per Vorkasse zu erstehen, bevor überhaupt eine Probefahrt getätigt wurde.

Hier steht der Verkäufer völlig zu Recht im Verdacht des Betrug durch Vorkasse beim Kauf. Sobald der gutgläubige Käufer den Kaufpreis auf das Konto einer real nicht existenten Person, also ein Konto auf falschen Namen, überwiesen hat, sollte niemand damit rechnen, dass es zur Übergabe des vierrädrigen Gegenwertes kommt.

Betrug bei Vorkasse nicht ungewöhnlich

Was also tun, um nicht Betrügern auf den Leim zugehen, die an Vorkasse oder Anzahlung interessiert sind und dann auf Nimmerwiedersehen verschwinden? Zunächst einmal sind Vorsicht und angemessenes Misstrauen angebracht, um einem Betrug durch Vorkasse beim Autokauf zu entgehen. Wenn es irgend möglich ist, gilt es, eine Probefahrt zu unternehmen. Die bestätigt, dass in jedem Fall ein Auto vorhanden ist, das verkauft werden soll. Hier kann der Käufer in Spe auch gleich die Papiere in Augenschein nehmen und im bei Zweifeln per Fahrzeug-Identifikationsnummer feststellen, ob der Gebrauchtwagen als gestohlen gemeldet ist.

Bei Betrug-Verdacht keine Vorkasse leisten

Vorher ist durch einen Blick eine die Preisliste von einem Gebrauchtwagenkatalog zu prüfen, ob das Fahrzeug stark unter Wert angeboten wird. Niemand will beim Fahrzeugverkauf zu wenig für sein Auto bekommen, so dass auch hier der Verdacht des Betrug durch Vorkasse beim Kauf nahe liegt. Das kann zwei gründe haben: einerseits handelt es sich um ein Wagen mit schweren, versteckten Mängeln, andererseits kann das Angebot gestohlen sein. In beiden Fällen kommt es dem Verkäufer natürlich sehr gelegen, so schnell wie möglich Bargeld in Form der Vorkasse abzugreifen und von der Bildfläche zu verschwinden.

Bei Vorkasse Anwalt oder Notar als Treuhänder gegen Betrug einsetzen

Sinnvoll ist es also, sein Bauchgefühl zu befragen und eine zweite, fachkundige Person zur Fahrzeugbesichtigung mitzunehmen. Sollte es unmöglich sein, den Gebrauchtwagen vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen, etwa weil er im Ausland steht, stellt es sich als ratsam, dar, die Kaufsumme bei einem Treuhänder der eigenen Wahl zu hinterlegen, der sie erst weiterleitet, wenn das erstandene Vehikel in den Besitz des Käufers gelangt ist. So kann man das Risiko von Betrug bei Vorkasse-Zahlung minimieren.