Tuning richtig zulassen

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Tuning-Fans veredeln ihr Fahrzeug gern mit Lackeffekten, Spoilern, Felgen, Aufklebern, Tieferlegen, einem Sportauspuff und einem Motortuning. Erlaubt ist immer alles, was den Fahrzeugliebhabern gefällt und die Gesetze der Straße nicht verletzt.

Tuning ja, aber in Maßen

Es ist verlockend, sein Fahrzeug an die ganz persönlichen Wünsche anzupassen. Die Möglichkeiten hier sind fast unübersehbar groß. Tuning-Angebote beziehen sich beispielsweise auf Leichtmetallfelgen, Breitreifen, ein spezielles Lenkrad oder das Motortuning. Gehen die Sonderwünsche des Fahrzeugbesitzers über die vom Fahrzeughersteller angebotenen Extras hinaus, müssen die technischen Änderungen genehmigt werden. Beispiele dafür sind der Umbau eines Fahrzeuges zum Wohnmobil, der Anbau einer Anhängerkupplung und die Montage einer Verkleidung für das Kraftrad. Im schlimmsten Falle können die technischen Änderungen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zur Folge haben.

Vorsicht bei Billigangeboten

Tuning-Fans veredeln ihr Fahrzeug gern mit Lackeffekten, Spoilern, Felgen, Aufklebern, Tieferlegen, einem Sportauspuff und einem Motortuning. Erlaubt ist immer alles, was den Fahrzeugliebhabern gefällt und die Gesetze der Straße nicht verletzt. Doch leider sind immer wieder Billigangebote und Duplikate auf dem Schwarzmarkt unterwegs, die die Sicherheit gefährden. Insbesondere wird mit dem Chip-Tuning für den Motor tief in die vorher austarierte Steuerung des Wagens eingegriffen. Auftreten können danach häufig ein schlechteres Abgas- und Geräuschverhalten. Für den Chip muss daher ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen, damit diese Änderung auch genehmigt werden kann.

Vorher gründlich informieren

Informationen im speziellen Fall erhält man immer in einer Tüv-Prüfstelle. Werden die eile gekauft, so liegt in der Regel ein Gutachten des Herstellers bei, in dem auf notwendige Genehmigungen oder Besonderheiten hingewiesen wird. Muss das geänderte Fahrzeug vorgeführt werden, sind der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigungen sowie die den Tuningteilen beigefügten Papiere mitzubringen.

Foto: Fotolia, 3012454, itsallgood