Sonderkündigungsrecht bei Autoversicherungen – 30.11. ist Stichtag

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Unzufrieden mit der Autoversicherung? Sie kostet zuviel Geld? Dann bedenke den 30.11.2008 – denn dann ist bei vielen Versicherern Stichtag!

Durch vergleichen lässt sich viel Geld sparen. Das ist eine Logik die man nicht erst seit dem Stromversorger-Wechsel erkannt hat. Jetzt zum 30.11. laufen viele Autoversicherungs-Verträge aus. Meistens enden diese zum 1.1. – mit einem Monat Vorlauf. Das bedeutet zum 30.11. kann gekündigt werden.

Und nicht vergessen, die Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30.11. vorliegen – es gilt kein Poststempel.

Wenn man einen Neuwagen hat oder der Versicherer den Vertrag geändert hat – meist im Preis – so gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats muss das Schreiben auf dem Tisch des Versicherers liegen. Das Datum ist ja desöfteren genannt worden, es ist eine Art Hexensabbat. Wenn man das Auto abmeldet oder verkauft, muss man keine weiteren Beiträge zahlen. Wenn der Tag verstrichen ist, bleibt einem keine andere Wahl, als ein weiteres Jahr, auf diesen Versicherer zu setzen.

Zuvor kommt aber die Qual der Wahl – welcher Versicherer ist billiger? Wo kann man sparen?  Hier gibt es eine Übersicht. Aber erst den alten Vertrag kündigen, wenn die neue Police vorliegt! Gleich im Anschluss an die Doppelkarte denken und der Zulassungsstelle zukommen lassen.

Vergleichen lohnt wirklich – gerade bei Autoversicherungen! Achtet dabei auch auf die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme und auf die Rabatte – die können wirklich verwirrend sein, also gut beraten lassen.

Last but not least ein Tipp: Bei Kaskoversicherungen sollte man darauf achten, dass „grobe Fahrlässigkeit“ mit eingebunden ist in den Vertrag. Sonst gibt’s von Versicherungsseite immer einen Grund, warum sie nicht zahlen müssen.