Nachzügler auf Kreuzungen dürfen vorsichtig weiterfahren

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Hamm – Wer auf einer Ampelkreuzung lange warten muss, darf nur sehr vorsichtig weiterfahren. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Autofahrer bei Grün auf eine Kreuzung fährt, dort aufgrund von abbiegendem Verkehr aber warten muss, bis auch der Verkehr von der Seite wieder einsetzt.

In einer solchen Situation darf er nur mit großer Rücksichtnahme wieder anfahren, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 7 U 22/16) hervorgeht.

Im konkreten Fall war eine Autofahrerin bei Grün auf eine Kreuzung gefahren. Da sich durch Linksabbieger der Verkehr staute, zeigte ihre Ampel aber bereits Rot, als sie schließlich weiterfuhr – und mit einer Fahrerin aus dem von der Seite kommenden Verkehr zusammenstieß. Zwei Drittel der Schadensumme regulierte die Versicherung im Vorfeld. Den Rest wollte die Fahrerin, die von der Seite kam, dann einklagen.

Und das OLG gab der Klägerin Recht mit dem Argument, die Nachzüglerin habe gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen. Grundsätzlich hätte sie zwar die Kreuzung auch vorrangig wieder räumen dürfen. Doch habe sie nicht darauf vertrauen dürfen, dass der einsetzende Querverkehr sie vorbeilässt. Vielmehr habe ein Nachzügler den Bereich nur vorsichtig und «unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang» zu verlassen, wie das Gericht mitteilt.

Je länger ein Nachzügler im Kreuzungsbereich bleibt, desto eher sei mit dem Umspringen der Ampel auf Rot und mit anfahrendem Querverkehr zu rechnen, entschied das Gericht. Dann dürfe nur weiterfahren, wer sich vergewissert hat, dass eine Kollision ausgeschlossen ist. Die Beklagte sei allerdings «unerwartet und zügig» angefahren, ohne auf das Auto der Klägerin zu achten, was den Unfall verursacht habe.


(dpa/tmn)

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