Die Abwrackprämie – Zu schön um wahr zu sein

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Es klingt doch wunderbar. Man verschrottet seine alte Mühle und bekommt dann von Staat noch 2500 Euro geschenkt. Dies ist zwar richtig, aber dennoch nicht ganz so rosig, wie es klingt. Denn die Prämie gibt es nur, solange der „Vorrat“ reicht.

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mahnt daher zur Eile. Die im Konjunkturpaket eingeplanten 1,5 Milliarden Euro sind die absolute Obergrenze, mehr Geld wird es nicht geben.

Die Mittel, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt werden, reichen demnach für maximal 600.000 Prämien. Danach ist Schluss, ansonsten aber spätestens am 31. Dezember, wie die ARD berichtete.

Fachleute gehen davon aus, dass die Abwrackprämie in diesem Jahr den Kauf von rund 300.000 Neuwagen zusätzlich auslösen wird.

Doch wer jetzt glaubt, sofort zum Antrag greifen zu müssen, der irrt. Vorher sollte man den Taschenrechner zur Hand nehmen. Denn so verlockend es auch klingt, der Schein trügt.

Erst einmal gilt diese Regelung nur für Fahrzeuge, die mindestens 10 Jahre alt sind und über eine gültige Zulassung verfügen. Dies trifft in Deutschland nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes auf 16.8 Millionen Pkws zu. Die Konkurrenz ist also groß.

Ein weiteres Manko ist, dass auch „Altwagen“ im Gebrauchtwagenhandel noch einen gewissen Wert besitzen. Da aber die Abwrackprämie die anschließende Verschrottung verlangt, fällt der Restwert des Fahrzeuges auf Null. Die Prämie nivelliert sich demnach nach unten.

Dies kann sogar zu Verlustgeschäften führen. Unter Umständen können Gebrauchtwagen durchaus noch einen Verkaufswert erzielen, der die Höhe der Prämie weit übersteigt. Beispielsweise wird ein Passat 1.8, Baujahr 1997, selbst mit 160.000 km Laufleistung, durchaus noch mit 5.900 Euro gehandelt.

Bevor man zur Tat schreitet, sollte man die Sache also einmal durchrechnen. Will man sie dennoch beantragen gilt es , laut „Bild“, auch hier einiges zu beachten.

  • Zuerst einmal gilt, wer die Prämie kassieren will muss gleichzeitig einen Neuwagen zulassen. Wichtig ist hierbei, dass der Halter des „Wracks“ und des Neuwagens ein und dieselbe Person sind.
  • Auch für Jahreswagen gilt diese Regelung, allerdings muss das Fahrzeug auf einen Kfz-Hersteller oder Händler in Deutschland zugelassen gewesen sein.
  • Als Nachweise benötig man einen anerkannten Verschrottungsnachweis und den Zulassungsnachweis für den Neu- und den Altwagen auf den Antragsteller.
  • Beantragt wird direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, oder beim Händler.

Das Dumme daran ist nur, dass sowohl der Alte schon Schrott und der Neue bereits gekauft sein muss, um besagte Prämie beantragen zu können.

Und stelle man sich mal den Ärger vor, wenn man für die Abwrackprämie auf den Restwert des Fahrzeugs verzichtet hat und am Ende feststellen muss, dass man Antragsteller Nummer 600.001 war.