Wildunfall: Wer zahlt für den Schaden?

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Der typische Wildunfall: Man ist nach Einbruch der Dämmerung im Auto unterwegs mit lauten Mitfahrern oder einem drängelnden Kind auf dem Rücksitz. Die laute Musik fördert zudem nicht gerade die Konzentration und schon ist es passiert. Wie verhält man sich in einem solchen Fall und wer kommt für den Schaden auf?

Sollte man in einen solchen Wildunfall geraten, gilt es zunächst, wie so häufig in solchen Situationen, Ruhe zu bewahren. Durch eine Meldung bei der Polizei wird von eben dieser der zuständige Wildhüter für den betroffenen Bereich unverzüglich benachrichtigt. Nähern Sie sich den verletzten Tieren niemals, da diese in einer solchen Situation aggressiv reagieren könnten. Ein totes Tier sollte niemals mitgenommen werden, da dies unter den Tatbestand der Wilderei fällt.

Juristisch gesehen fällt der Wildunfall unter den Begriff des Unfallschadens und wird bei Haarwild, das heißt Fuchs, Wildschwein, Reh oder Hase, von der Teilkasko vollständig übernommen. Schäden, welche durch Vögel, das heißt Federwild verursacht wurden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Teilkasko.

Beim Wildunfall Ruhe bewahren

Wichtig ist es diese Fragen zur Kfz-Versicherung vorab mit eben dieser abzuklären um eine volle Klarheit zu haben. Bei einem Unfall gilt es Ruhe zu bewahren und die Polizei zu alarmieren. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem, für die Region zuständigen, Wildhüter in Verbindung setzten und eine Erklärung für die Autoversicherung abgeben. Somit kann bei dieser zweifelsfrei der Tathergang belegt werden und die Rechnung für die kostspieligen Autoreparaturen werden übernommen.