Wer haftet nach Spurwechsel-Unfall mit Lkw?

Düsseldorf – Wer auf der Autobahn die Spur wechselt, muss das mit erhöhter Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr tun. Ansonsten haftet er in der Regel nach einem Unfall allein für den Schaden.

Das gilt auch dann, wenn er mit einem Lkw auf der linken Spur kollidiert, der dort eigentlich nicht fahren dürfte. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf hervor, auf das der ADAC hinweist.

Im verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer auf eine vierspurige Autobahn auf. Der Verkehr staute sich aufgrund eines Unfalls. Zunächst blieb der Mann auf der rechten Spur und wechselte später auf die dritte Spur von rechts. Von dort aus wollte der Autofahrer auf die ganz linke Spur, wo allerdings ein Lkw fuhr. Vor diesem tat sich eine Lücke auf. In diese fädelte sich der Pkw-Fahrer ein – und kollidierte mit dem Lkw.

Der Spurwechsler verlangte Schadenersatz vom Lkw-Fahrer. Denn er sei mit Blinken und Schulterblick in die Lücke gefahren. Mit dem Pkw fast schon komplett links, sei der Lkw aufgefahren. Dieser hätte dort gar nicht fahren dürfen, so der Klagende. Die Versicherung des Lkw-Fahrers verweigerte die Zahlung.

Auch das Gericht wies die Klage ab. Denn wer auf der Autobahn gegen die erhöhten Sorgfaltspflichten verstößt und nach links wechselt, muss in der Regel den Schaden selbst bezahlen. Zwar hätte der Lkw dort nicht fahren dürfen, doch sei das mit einem besseren Verkehrsfluss begründet und soll nicht den Spurwechsler schützen.

Man habe nicht beweisen können, ob der Pkw-Fahrer überhaupt geblinkt hatte. Gesichert sei aber: Er hat den Hintermann nicht nur gefährdet, sonder auch geschädigt. Das Gericht sprach ihm eine Alleinhaftung wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht zu (Az.: I-1 U 102/17).


(dpa/tmn)

(dpa)

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