Wechselkennzeichen ab dem 1. Juli – Vereinfachung oder bürokratischer Reinfall?

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Das Wechselkennzeichen soll in Deutschland wie in Österreich und der Schweiz das gleichzeitige Halten von zwei Fahrzeugen vereinfachen. Leider ist der Entwurf, der am 1. Juli  umgesetzt wird, eine Kompromisslösung.

Ab dem 1. Juli 2012 ist es soweit. Die neuen Wechselkennzeichen werden in Deutschland eingeführt. Mit dieser Regelung können zwei Fahrzeuge auf dasselbe Nummernschild zugelassen werden. Ursprünglich wurde das Kennzeichen eingeführt, um erstens den Umstieg auf die Elektroautos zu vereinfachen, und zweitens den Autobesitzern die Möglichkeit zur Steuerersparnis zu geben. Leider ist das Wechselkennzeichen 2012 in Deutschland nicht mehr so elegant wie ursprünglich geplant.

Die Vorbilder für die Einführung des Wechselkennzeichens waren Österreich und Schweiz. Doch so unkompliziert und vor allem mit Steuererleichterung und Versicherungsnachlass wie dort wird das Wechselkennzeichen hierzulande nicht auffahren.

Zwar kann man jetzt zwei Fahrzeuge aus derselben Fahrzeugklasse auf dasselbe Nummernschild fahren – so wirkliche Vorteile bringt einem das aber nicht. Denn die KfZ-Steuer soll immer noch für beide Fahrzeuge gezahlt werden, nicht wie ursprünglich geplant für das Teurere von beiden. Der finanzielle Vorteil für den Halter ist also hinfällig.

Klar, man spart sich den Gang zum Amt für zwei Gebrauchtwagen und muss nur noch eine Nummer beantragen. Im Vergleich zu dem, was das Wechselkennzeichen eigentlich leisten sollte, nämlich eine unbürokratische Alternative, die die Menschen zum Kauf eines Zweitwagens anregt, ist die aktuelle Regelung jedoch leider ein Witz.

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