Unfallautos – Schlachten oder gleich zur Auto-Verwertung?

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Sein Auto verschrotten zu müssen, gehört zu den dunkelsten Tagen echter Kraftfahrer. Was bei der Verschrottung des Unfallautos zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.

Wer Auto verschrotten möchte oder muss, hat zunächst einmal die Überführung zur Auto-Verwertung zu organisieren – mit Unfallautos ist die letzte Fahrt gen Autofriedhof oft nicht möglich. In diesem Fall ist der Verwerter um Abholung zu bitten oder selbst ein Anhänger zu beschaffen, auf den zumindest noch rollbare Fahrzeuge mithilfe der oft montierten Winde hochgezogen werden könne. Korrektes Verzurren nicht vergessen! Handelt es sich um einen komplett roll- wie fahruntüchtigen Unfallwagen, ist der Abschleppdienst unumgänglich.

Unfallautos nicht vollständig auseinander nehmen

Sollen gebrauchte Autoteile des Unfallautos eigenständig verkauft werden, müssen sie freilich zuvor demontiert werden. Da diese somit beim späteren Auto Verschrotten dem ausführenden Unternehmen als Einnahmequelle fehlen, wird es für das Auto auch nicht bezahlen wollen. Daher sollte zumindest der Katalysator wegen seines aus dem Platin-Innenleben resultierenden Gegenwerts nicht ausgebaut, sondern dem Schrotthändler überlassen werden. Andernfalls könnten Kosten für die Abholung anfallen. Auch die Autoabmeldung bei Zulassung und Kfz-Versicherung sollte nicht vertrödelt werden – jeder Tag kostet anderenfalls unnötig viel Geld.

Auto verschrotten lassen und auf Nachweis bestehen

Des Unfallautos letzte Reise wird bei unrentablen und irreparablen Schäden direkt in den Schredder führen – der entsprechende Nachweis ist wichtig! Wenn vom Auto Verschrotten zugunsten eines Interessenten auf Suche nach einem Schlacht- oder Spenderfahrzeug abgesehen wird, ist wie beim Autokauf auf einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag nebst erwähnter Abmeldung zu bestehen. Die entsprechenden Zusätze wie „nicht fahrbereit“ sollten klar aufgeführt werden, um etwaige unseriöse Ersatzansprüche im Keim zu ersticken.