Scheiben tönen – Was ist erlaubt?

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Freunde des Tunings tönen gerne die Autoscheiben in verschiedenen Farben ein. Das gehört dazu wie das Herunterlegen des Chassis. Doch muss man auch durch Scheiben schauen können, also ist es wichtig zu wissen, inwiefern sie getönt sein dürfen.

Fans des Tunings erkennt man sofort an die getönten Scheiben, am liebsten schwarz. Dabei ist es gar nicht so einfach, die Scheiben zu tönen. Es ist ein großer Arbeitsaufwand für eine bestimmte Optik des Autos.

Allgemeine Erlaubnis

Da Scheiben die Funktion haben, dass der Autofahrer hindruchsehen kann, was sich sonst im Verkehr abspielt, ist es natürlich wichtig, beim Scheiben tönen die Sicht nicht zu erschweren. Deshalb muss bei einem Auto mit getönten Scheiben eine ABG oder Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegen. Man bekommt das ABG bei dem Kraftfahrt-Bundesamt. In jeder Folie für die Tönung ist eine Nummer eingearbeitet.

Wie stark darf getönt werden?

Die Frontseite und die vorderen Seitenscheiben können getönt sein, dabei muss jedoch auch beachtet werden, dass dies nicht zu 100% gemacht werden kann. Beim Scheiben tönen in diesem Bereich sollte darauf geachtet werden, dass die Frontscheibe bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis zu 30% getönt sein können. Leider gibt es da auch einen Haken, denn vom Werk aus sind diese Scheiben bereits zu 20% getönt. Deshalb überschreitet man die Werte beim Scheiben tönen mit Folie automatisch.

Was tun, wenn man Scheiben tönen möchte?

Es ist sinnvoll, beim Kraftfahrt-Bundesamt nachzufragen, da verschiedene Zulassungen erteilt werden.