Optisches Tuning – das ist möglich

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Die Tuning-Szene übertrifft sich gerne gegenseitig mit kreativen Ideen zur optischen Veränderung des Autos. Vom Smart bis zum A6: Autofans tunen mittlerweile jedes Auto und werden dabei immer einfallsreicher. Doch nicht alles, was gut aussieht, ist auch legal. Gerade bei der Veränderung oder Ergänzung von Bauteilen können die Tuner Ärger mit der Polizei bekommen. Um Missverständnissen vorzubeugen, hat die Polizei mit „Tune It Safe!“ eine Aufklärungskampagne gestartet.

Polizei gibt Tuning Tipps

Seit mittlerweile acht Jahren ist die Polizei mit einem eigenen Stand auf den größten Tuning-Messen in Deutschland vertreten. Ihr Ziel ist es, die Hobbytuner darüber aufzuklären, was legal ist, und was nicht. Um ihre eigene Kompetenz in Sachen Tuning zu veranschaulichen, rückt die Polizei sogar jedes Jahr mit einem neuen, professionell getunten Polizeifahrzeug an. Nach wie vor ist die Verunsicherung bei vielen Autofans sehr groß, was legales Tuning angeht. Am Stand der „Tune It Safe!“-Aktion können sich die Autofans nicht nur über die gesetzlichen Vorgaben zum Tuning informieren, sondern auch ihren persönlichen Punktestand in Flensburg abrufen.

Optische Tunings und das Gesetz

Nicht nur das sogenannte Performance Tuning ist gesetzlichen Regeln unterworfen, auch optische Veränderungen können zu Problemen mit dem Gesetz führen.

* Verdunkelte Heckscheiben sind grundsätzlich unbedenklich, bei den vorderen Scheiben sieht es allerdings anders aus. Hier müssen Tönungen vom TÜV abgenommen werden. Grundsätzlich gilt, dass der Fahrer von außen zu sehen sein muss.
* Böser Blick durch die Frontscheinwerfer ist grundsätzlich legal und wird mittlerweile sogar von vielen Herstellern serienmäßig angeboten. Wird die Beleuchtungsanlage jedoch selbst umgebaut, muss auch diese Veränderung vom TÜV abgenommen werden. Das Nachrüsten eines bösen Blicks mit sogenannten Scheinwerferblenden ist nur legal, solange mindestens 55% des Lichtes nicht abgedeckt werden.
* Änderungen an der Optik des Innenraums durch Interieur-Tuning oder die Installation einer Beleuchtung für die Musikanlage sind grundsätzlich legal.
* Völlig unproblematisch ist die sogenannte Autofolierung, bei der auf dem Lack eine farbig oder mit Motiven bedruckte Folie angebracht wird. (Entsprechende Autofolien können Sie sich beispielweise hier anfertigen lassen.)

Kampf gegen die Rechtsunsicherheit

Ob das Tuning auch mit der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbart werden kann, können im Einzelfall nur die Polizei oder ein Richter entscheiden. Deshalb lohnt es sich, sich möglichst rechtzeitig über die Zulässigkeit eines Tuningvorhabens zu informieren.

Foto: Fotolia, 22317372, Marc Xavier