Gebrauchtwagenkäufer im Recht

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer 2007 die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern deutlich gestärkt. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Mangel, dürfen die Erstbesitzer zur Verantwortung gezogen werden; gegebenenfalls dürfen Käufer gar ihr Geld zurückverlangen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Autoverkäufer eindeutig nachweisen kann, dass der Wagen sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem einwandfreien Zustand befand.

Es ist absehbar, dass die durchschnittlichen Preise für Gebrauchtwagen in Deutschland erneut steigen werden – viele Gebrauchtwagenhändler werden wohl die Fahrzeuge vor dem Verkauf unabhängig kontrollieren lassen. Diese Kontrollen und die daraus resultierenden Reparaturen dürften sich deutlich auf das Preisniveau für Gebrauchtfahrzeuge auswirken.

Andererseits werden die Qualitätsstandards angehoben. Gebrauchtwagen in Deutschland sind ohnehin europaweit führend, jetzt bauen sie ihren Vorsprung gegenüber französischen und britischen Modellen noch weiter aus. Bloß, wen interessiert das? Es geht schließlich darum, zu einem fairen Preis ein älteres Auto zu kaufen – keinen Neuwagen. 😉