Für Autos tabu: Radfahrstreifen auf der Fahrbahn

      Kommentare deaktiviert für Für Autos tabu: Radfahrstreifen auf der Fahrbahn

Essen (dpa/tmn) – Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen, wenn Autofahrer und Radler nebeneinander fahren. Speziell gekennzeichnete Radfahrwege oder Radfahrstreifen am Fahrbahnrand sollen für mehr Sicherheit sorgen. Sie sind, gut erkennbar mit einer durchgehenden weißen Linie.

Und diese ist von der Fahrbahn getrennt. Autofahrer dürfen sie in der Regel nicht benutzen oder überfahren, erläutert der Tüv Nord. Auch parken darf man darauf nicht. Wer sich nicht an die Vorgaben der Verkehrsordnung hält, muss mit einem Bußgeld oder einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen.

Die einzigen Ausnahmen, die das Überfahren erlauben, sind, wenn man einen Parkplatz ansteuert oder zu einem Grundstück fahren möchte, das sonst nicht anders zu erreichen ist. Dabei dürfen Radfahrer aber nicht behindert oder gefährdet werden.

Neben dem reinen Radfahrstreifen gibt es auch noch den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer – auch Angebotsstreifen genannt. Er ist mit einer gestrichelten Linie auf der Fahrbahn markiert. Er darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Bedarf befahren werden, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Das gilt zum Beispiel in einer engen Straße, wenn man einem entgegenkommenden Bus oder Lkw kurzfristig ausweicht. Auch das Halten ist auf dem Schutzstreifen für maximal drei Minuten zulässig.

(dpa)