Führerscheinentzug nach Konsum harter Drogen

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Neustadt – Bereits der Konsum harter Drogen rechtfertigt den Entzug des Führerscheins. Dabei ist es unerheblich, ob bei einem Autofahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle nur geringe Mengen festgestellt werden können.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor (Az.: 1 L 269/16.NW), auf das der ADAC hinweist. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ermittelte ein Drogentest bei einem Autofahrer eine sehr geringe Menge Amphetamin. Die Behörde ordnete an, ihm den Führerschein zu entziehen. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Drei Tage vor der Kontrolle habe er sich auf einem Festival dazu überreden lassen, Amphetamin einzunehmen. Gezielt habe er danach drei Tage lang nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Danach sei er davon ausgegangen, dass keine Wirkung mehr bestehe.

Das Gericht gab der Behörde Recht. Denn allein die Tatsache, dass der Fahrer «harte Drogen» genommen habe, reiche für den Entzug des Führerscheins aus. In welcher Konzentration das Amphetamin zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt werde, sei dafür nicht ausschlaggebend.


(dpa/tmn)

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