Flensburger Punktereform – Was sich ändern soll

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Nun ist sie in Sicht, die von vielen Seiten schon lange geforderte Reform des Punktesystems der Verkehrssünderkartei. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer stellte die Reform, die ab Ende 2013 in Kraft treten soll, am 28. Februar vor.

Insgesamt soll die Reform mit einem übersichtlichen System, weniger Punkten und eindeutigen Löschungsmodalitäten mehr Rechts- aber auch mehr Verkehrssicherheit bringen. Als sicher gilt, dass mit den neuen Regelungen deutlich mehr Autofahrer ihren Führerschein verlieren werden.

Die wichtigsten Änderungen

Die markanteste Änderung betrifft die Gesamtpunkteanzahl. Mit Inkrafttreten der Reform ist der Führerschein schon bei acht registrierten Punkten weg, bisher musste man dafür achtzehn Punkte ansammeln. Dafür erhält der Fahrer aber für die einzelnen Verfehlungen, abhängig vom Schweregrad, nur noch jeweils ein oder zwei Punkte eingetragen. Außerdem gibt es keine Kopplung der Punktevergabe mit der Bußgeldhöhe mehr. Bei vielen Delikten bleiben daher die Bußgelder bestehen, Punkte werden dafür aber nicht mehr vergeben. Darüber hinaus werden in Zukunft nur noch die Delikte erfasst, die die Verkehrssicherheit betreffen. An einem sogenannten „Punkte Tacho“ kann der Autofahrer dann in Ampelfarben seinen Bewertungsstatus im neuen “Fahreignungsregister“ erkennen. Bereits ab vier Punkten bekommt der Fahrer dann eine Ermahnung, ab sechs Punkten gibt es eine Verwarnung mit der Einladung zu einem Pflichtseminar und ab acht Punkten ist der Führerschein weg.

Punkteabbau leicht gemacht

Klarer geregelt sind in Zukunft auch die Tilgungsfristen. Nach zweieinhalb Jahren erfolgt die Löschung von Delikten, für die ein Punkt vergeben wurde. Zwei-Punkte-Delikte verschwinden erst nach fünf Jahren aus der Datei, bei Straftaten sogar erst nach zehn Jahren. Dabei wird jedes Delikt einzeln behandelt und es erfolgt keine automatische Verlängerung alter Punkte bei neuen Verstößen. Das Löschen von Punkten durch freiwillige Schulungen ist dann nicht mehr möglich.

Die zum Umstellungszeitpunkt in Flensburg registrierten Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet, wobei kein Betroffener besser oder schlechter gestellt werden soll. Eine sogenannte „Generalamnestie“ ist jedenfalls nicht geplant.